Rechtshinweise
" Wer seinen Tacho manipuliert, macht
sich noch nicht einer Fälschung technischer Aufzeichnungen
schuldig. "Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil
(Az. 4 Str 654/79) entschieden. Denn: "Die Wegstreckenanzeige
(Kilometerzähler) in einem Kraftfahrzeug ist keine
technische Aufzeichnung im Sinne von §268 StR."
Aber: Wer den Tachostand verändert,
um beim Verkauf einen besseren Preis zu erzielen, betrügt
den Käufer. Und darauf steht Gefängnis bis zu
fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Abgesehen davon kann
der betrogene Käufer dem Verkäufer jederzeit das
Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern.
Wir informieren ausdrücklich darüber,
dass eine Änderung des Kilometerstands beim Verkauf
des KFZ dem Käufer mitgeteilt werden muss und dass
die Justierung nicht dafür missbraucht werden darf,
um über die tatsächliche Laufleistung des KFZ
hinwegzutäuschen.
Verboten ist die Einstellung von Mietfahrzeugen
und Leasingfahrzeugen.
Die Tachojustierung ist in Deutschland verboten, daher haben wir unseren Service hier eingestellt. Sollten Sie ein Interesse an einer Tachojustierung haben, dann kommen Sie zu uns nach Venlo, denn dort bieten wir den Service weiterhin an
Hinweise zur Justierung
Es kommt bei vielen Fahrzeugen vor das
der gewünschte Tachostand nicht genau eingestellt werden
kann. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, das eine Differenz
von +/- 50 Kilometer möglich ist.
Bei verschiedenen Modellen muss der Tacho
ausgebaut werden. Sollte das bei Ihrem Fahrzeug der Fall
sein, so darf niemals die Zündung eingeschaltet werden.
Sollte die Zündung dennoch eingeschaltet werden, übernehmen
wir keine Haftung für den dafür entstehenden Schaden.
Sollte nach der Einstellung an dem Tacho ein Defekt auftreten,
übernehmen wir die Reparatur bzw. die Neuanschaffung.
Glühbirnen sind hiervon ausgeschlossen. Defekte müssen
uns unverzüglich, spätestens am folgenden Werktag,
schriftlich mitgeteilt werden.